Allgemeine Geschäftsbedingungen der eibe Produktion + Vertrieb GmbH

A. Parteien

I. Diese Allgemeinen Vertragsbedingungen (im Folgenden: AVB) regeln die geschäftlichen Beziehungen der 

eibe Produktion + Vertrieb GmbH

Leonfeldnerstraße 77/EG

4040 Linz

Tel.: +43 732/710148

Fax: +43 732/710148/89

E-Mail: eibe@eibe.at

www.eibe.at

Registergericht: Handelsgericht Linz, FN 89623 z 

Steuernummer: 196/0052

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer UID: ATU 23296902 

Geschäftsführer: Tilo Eichinger, nachstehend – Verkäufer – genannt und dem Kunden nachstehend – Käufer – genannt beim Verkauf und der Planung von Spiel- und Sportgeräten und der Erbringung sonstiger Leistungen.

II. Käufer können sowohl

1. Unternehmer im Sinne von § 1 UGB, also jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt, als auch

2. Verbraucher im Sinne von § 1 KSchG, also jede natürliche Person, für die das Geschäft nicht zum Betrieb eines Unternehmens gehört,

B. Geltungsbereich

I. Die AVB des Verkäufers gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Käufers die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführen.

II. Im Einzelfall getroffene individuelle Vereinbarungen mit dem Käufer (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AVB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist vorbehaltlich des Gegenbeweises ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung des Verkäufers maßgebend.

III. Gegenüber Unternehmern gelten diese AVB auch bezüglich zukünftiger gleichartiger Rechtsgeschäfte bezüglich des Ankaufs oder der Planung von Spielgeräten und Sport- & Spielwaren sowie sonstiger Leistungen.

C. Angebot von Waren und sonstigen Leistungen

Der Verkäufer bietet Spielgeräte und Sport- & Spielwaren und sonstige Leistungen als vorkonfektionierte und standardisierte Produkte (Katalogware) oder als Ergebnis einer individuellen Planungsleistung an. Der Verkäufer bietet darüber hinaus die Möglichkeit zum Abschluss von Pflege- und Wartungsverträgen für die angebotenen Waren an. Ausdrücklich vereinbart wird, dass für die individuelle Planungsleistung ein Rücktrittsrecht nach dem FAGG nicht zusteht.

D. Vertragsschluss

I. Für Kaufverträge, die über den Online-Shop von eibe geschlossen werden, gilt:

1. Angaben des Verkäufers auf den Internetshop-Seiten stellen eine unverbindliche Einladung an den Kunden dar, ein Angebot zum Kauf der Ware zu unterbreiten. Der Kunde gibt gegenüber dem Verkäufer ein Angebot zum Kauf von Waren ab. Mit der Bestellung erklärt der Käufer verbindlich, die bestellte Ware und/oder sonstige Leistung erwerben zu wollen. Nach Eingang der Bestellung sind einseitige Änderungen oder Ergänzungen oder eine Stornierung der Bestellung nicht mehr möglich. Das Recht des Verbrauchers zum Widerruf nach den Bestimmungen in Abschnitt S. bleibt unberührt. Der Kaufvertrag kommt zustande, wenn die Auftragsbestätigung durch den Verkäufer dem Käufer zugeht oder dem Käufer die Ware zugesendet wird. Wird ein Vertragsangebot vom Verkäufer nicht innerhalb von 20 Werktagen durch Auftragsbestätigung oder Zusendung der Ware angenommen, gilt dieses als abgelehnt und der Kunde ist hieran nicht mehr gebunden. Die Bestätigung gilt als übermittelt, wenn nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge damit gerechnet werden kann, dass die Erklärung dem Käufer zugegangen ist. Die automatische Bestätigung des Bestelleingangs stellt keine Annahme des Vertragsangebotes dar, sondern bestätigt lediglich den Eingang der Bestellung.

2. Zur Abgabe einer verbindlichen Bestellung des Kunden sind folgende Schritte erforderlich: Der Kunde legt den bzw. die ausgewählten Artikel durch Anklicken der Buttons „In den Warenkorb“ (Detailansicht) oder „Jetzt bestellen“ (Listen- und Suchansicht) in den virtuellen „Warenkorb“ . Der Warenkorb kann jederzeit durch Anklicken des Buttons „Warenkorb“ geöffnet und Änderungen vorgenommen werden. Mit Anklicken des Buttons „Zur Kasse gehen!“ gelangt der Kunde zunächst zum Login-Bereich, soweit er nicht bereits angemeldet ist. Nach der erfolgreichen Registrierung, bzw. des erfolgreichen Logins kommt der Kunde auf die Seite „Prüfen und Bestellen“ - die Übersichtsseite seiner Bestellung. Hier besteht die Möglichkeit für den Kunden, die Bestelldaten zu prüfen, Änderungen oder Anpassungen vorzunehmen oder auch die Bestellung abzubrechen. Wird das Fenster des Internetbrowsers des Kunden geschlossen, ist der Bestellvorgang abgebrochen. Erst mit dem Anklicken des Buttons „Zahlungspflichtig bestellen“ ist die Bestellung des Kunden abgegeben.

3. Der Verkäufer speichert die Bestellung des Kunden sowie die Daten des Vertrags und den Vertragstext nicht in einer für den Käufer nachträglich noch zugreifbaren Form. Sollte der Käufer den Kaufvorgang dokumentieren wollen, wird empfohlen, die entsprechenden Angaben vor Abgabe der verbindlichen Bestellung zu kopieren und zu speichern, auszudrucken oder anderweitig zu speichern/sichern. Der Verkäufer übermittelt dem Käufer nach Vertragsschluss per E-Mail oder spätestens mit Lieferung der Ware eine Vertragsbestätigung, in welcher der Vertragsinhalt wiedergegeben ist.

II. Kaufverträge, die nicht über den Online-Shop von eibe geschlossen werden:

1. Bei Kaufverträgen über vorkonfektionierte und standardisierte Produkte (Katalogware) sowie bei Angeboten über individuelle Produkte, die nicht über den Online-Shop von eibe geschlossen werden, gilt:

2. Angebote des Verkäufers stellen eine unverbindliche Einladung an den Kunden dar, ein Angebot zum Kauf der Ware zu unterbreiten. Der Kunde gibt gegenüber dem Verkäufer ein Angebot

zum Kauf von Waren ab. Mit der Bestellung erklärt der Käufer verbindlich, die bestellte Ware und/oder sonstige Leistung erwerben zu wollen. Nach Eingang der Bestellung sind einseitige Änderungen oder Ergänzungen oder eine Stornierung der Bestellung nicht mehr möglich. Das Recht des Verbrauchers zum Widerruf nach den Bestimmungen in Abschnitt S. bleibt unberührt. Der Kaufvertrag kommt zustande, wenn die Auftragsbestätigung durch den Verkäufer dem Käufer zugeht. Wird ein Vertragsangebot vom Verkäufer nicht innerhalb von 20 Werktagen durch Auftragsbestätigung angenommen, gilt dieses als abgelehnt und der Kunde ist hieran nicht mehr gebunden.

III. Planung

Für den Fall des Angebots von Planungsleistungen an Unternehmer gilt folgendes:

1. Soweit der Kunde die individuelle Planung eines Sport- oder Spielbereichs durch den Verkäufer wünscht, unterbreitet der Verkäufer auf Basis der Angaben des Kunden zum beplanenden Bereich ein individuelles Angebot über Art und Weise und Kosten der Beplanung des Bereiches.

2. Zum Vertragsschluss gilt Abschnitt D.I.2.

3. Sofern der Verkäufer mit Planungsleistungen gemäß D.II. betraut worden ist, gilt, dass der Zeitraum bis zum Abschluss der Planungsleistungen zwischen den Parteien individuell vereinbart wird und in der Auftragsbestätigung mitgeteilt wird.

4. Die Planung erfolgt auf Grundlage der Pläne und Anforderungen des Käufers. Grundlage der Planungen sind die vom Kunden zu übermittelnden Karten, die die räumlichen und topographischen Verhältnisse des zu beplanenden Bereiches zutreffend wiedergeben. Die Kosten, die darauf beruhen, dass dem Verkäufer fehlerhafte oder falsche Unterlagen als Grundlage der Planungen vom Käufer zur Verfügung gestellt worden sind, trägt der Käufer.

5. Der Verkäufer erstellt ein Angebot für die Bestückung des zu beplanenden Bereichs und liefert dem Käufer eine tabellarische Liste der Spiel- und Sportgeräte nebst Preisen, die in der Planung Berücksichtigung finden.

6. Sofern der Käufer dieser Planung nicht innerhalb einer Frist von 10 Werktagen ab Zugang der Planung widerspricht, gilt die Planung als abgenommen. In jedem Fall gilt die Planung als abgenommen, wenn der Käufer die angebotenen Spiel- und Sportgeräte gemäß der tabellarischen Liste bestellt.

E. Preise/Bezahlung

I. Alle Preisangaben in den Angeboten des Verkäufers sind Endpreise in Euro (€) und beinhalten etwaige angefallene Steuern und Abgaben. Die Versand- bzw. Frachtkosten werden im Angebot gesondert ausgewiesen. Die Entladung und das Verbringen der Ware zum Bestimmungsort sind gesondert bei Beauftragung zu vereinbaren.

II. Alle Preise sind, sofern nicht anders ausgewiesen, ohne Montage. Bei Montagen trägt der Kunde die Kosten nach den Montagebedingungen des Verkäufers. Sollte die Montage bei Anlieferung

nicht möglich sein, so berechnet der Verkäufer dem Käufer die dadurch entstehenden zusätzlichen Kosten, z.B. zusätzliche Arbeitsstunden des Personals, Anfahrtszeiten und Kosten sowie Reisekosten und Spesen.

III. Der Mindestbestellwert beträgt 30 € (Netto-Warenwert ohne Versand- oder Frachtkosten).???

IV. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, ist der Kaufpreis bei Lieferung fällig. Der Verkäufer behält sich vor, im Einzelfall Vorauskasse zu verlangen. Sofern Vorauszahlungen vereinbart sind, müssen diese bis spätestens eine Woche nach Auftragsbestätigung ohne Abzug durch den Kunden erbracht worden sein, ansonsten verschiebt sich die Lieferung bzw. Übergabe auf einen durch den Verkäufer neu festzulegenden späteren Zeitpunkt in Abhängigkeit vom tatsächlichen Zahlungseingang. Im Übrigen sind die Rechnungen des Verkäufers innerhalb von 14 Tagen rein netto ohne Abzug zahlbar. Der Käufer kommt ohne weitere Erklärung des Verkäufers 14 Tage nach Lieferung und Zugang der Rechnung in Verzug, soweit er nicht bezahlt hat. Im Fall des Vorhandenseins von Mängeln steht dem Käufer ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu, soweit der Einbehalt nicht in angemessenem Verhältnis zu den Mängeln und den voraussichtlichen Kosten der Nachbesserung (insb. Mangelbeseitigung) steht.

V. Ein Anspruch auf Skonto besteht nur, wenn ein Skontoabzug ausdrücklich vereinbart ist und der Rechnungsbetrag fristgerecht in voller Höhe eingeht sowie der Kunde nicht mit der Begleichung von anderen Forderungen in Verzug ist.

VI. Zur Höhe und Anfall von Verzugszinsen gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten, ebenso die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens.

VII. Treten nach dem Vertragsabschluss in den wirtschaftlichen Verhältnissen des Käufers Umstände ein bzw. werden dem Verkäufer diese erst dann bekannt, die nach pflichtgemäßem kaufmännischem Ermessen die Kreditwürdigkeit des Käufers infrage stellen, ist der Verkäufer berechtigt, die Auslieferung der Ware zurückzuhalten, bis die Ware vollständig im Voraus bezahlt ist oder dem Verkäufer in angemessener Höhe Sicherheit für den Zahlungsanspruch geleistet wurde.

VIII. Dem Käufer stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Bei Mängeln der Lieferung bleiben die Gegenrechte des Käufers unberührt.

F. Auslieferung/Übergabe der Waren

I. Die Lieferfrist wird individuell vereinbart bzw. vom Verkäufer bei Annahme der Bestellung angegeben. Sofern dies nicht der Fall ist, beträgt die Lieferfrist ca. 20 Wochen ab Vertragsabschluss bei fristgerechter Zahlung des Kaufpreises.

II. Sofern der Verkäufer verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat, nicht einhalten kann (Nichtverfügbarkeit der Leistung) werden wir den Käufer hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, ist der Verkäufer berechtigt,

ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Käufers werden wir unverzüglich erstatten. Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung in diesem Sinne gilt insbesondere die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch den Zulieferer des Verkäufers, wenn der Verkäufer ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen haben??? unverständlich, weder dem Verkäufer noch dessen Zulieferer ein Verschulden trifft oder wir im Einzelfall zur Beschaffung nicht verpflichtet sind.

III. Die Rechte des Käufers gemäß Abschnitt G. dieser AVB und die gesetzlichen Rechte des Verkäufers, insbesondere bei einem Ausschluss der Leistungspflicht (z.B. aufgrund Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung und/oder Nacherfüllung), bleiben unberührt.

IV. Für den Verkauf an Unternehmer gilt: Die Lieferbedingungen des Verkäufers gelten grundsätzlich ab Werk - ex works (Incoterms 2020: EXW).

G. Gewährleistung

I. Für die Rechte des Käufers bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage oder mangelhafter Montageanleitung) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.

II. Grundlage der Mängelhaftung des Verkäufers ist vor allem die über die Beschaffenheit der Ware getroffene Vereinbarung. Als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware gelten alle Produktbeschreibungen, die Gegenstand des einzelnen Vertrages sind oder vom Verkäufer (insbesondere in Katalogen oder auf dessen Internet-Homepage) öffentlich bekannt gemacht wurden. Geringfügige Abweichungen (Farbe etc.) gegenüber Katalogangaben, welche Qualität und Funktion der Produkte nicht wesentlich beeinträchtigen, die beispielsweise aus Sicherheitsgründen oder technischen Notwendigkeiten resultieren, sowie Holzveränderungen – insbesondere Risse bei Spielplatzgeräten – sind keine Mängel.

III. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist nach der gesetzlichen Regelung zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt oder nicht (§ 922 ABGB).

IV. Beim Verkauf an Unternehmer gilt: Die Mängelansprüche des Käufers, der Unternehmer ist, setzen voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§§ 377, UGB) nachgekommen ist. Zeigt sich bei der Lieferung, der Untersuchung oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein Mangel, so ist dem Verkäufer hiervon unverzüglich binnen 14 Tagen schriftlich Anzeige zu machen. Verpackungsschäden an gelieferter Ware sind sofort bei Lieferung bei der liefernden Spedition anzuzeigen und zu dokumentieren, anderenfalls keine Ersatzpflicht begründet werden kann. In jedem Fall sind offensichtliche Mängel unverzüglich bei Lieferung und bei der Untersuchung, nicht erkennbare Mängel innerhalb der gleichen Frist ab Entdeckung, spätestens jedoch binnen 7 Tagen nach Ablieferung, schriftlich anzuzeigen. Versäumt der Käufer die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist die Haftung des Verkäufers für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen.

V. Ist die gelieferte Sache mangelhaft, kann der Übernehmer zunächst nur die Verbesserung oder den Austausch der Sache verlangen, es sei denn, dass die Verbesserung oder der Austausch unmöglich ist oder für den Übergeber, verglichen mit der anderen Abhilfe, mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden wäre. Ob dies der Fall ist, richtet sich auch nach dem Wert der mangelfreien Sache, der Schwere des Mangels und den mit der anderen Abhilfe für den Übernehmer verbundenen Unannehmlichkeiten. VI. Der Verkäufer ist berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Käufer den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Käufer ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten. Ein Leistungsverweigerungsrecht besteht bei Unternehmern nur bis zum dreifachen Betrag des voraussichtlichen Mängelbeheungsaufwandes.

VII. Ansprüche des Käufers auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen auch bei Mängeln nur nach Maßgabe von Abschnitt J.

H. Annahmeverzug, Gefahrenübergang, Verschiebung von Lieferfristen

I. Beim Verkauf an Unternehmer gilt: Wird Ware an einen Kunden versandt, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware auf diesen Kunden über, wenn die Ware das Unternehmen des Verkäufers verlässt. Das gilt auch dann, wenn der Verkäufer Transport oder Versand übernimmt bzw. beauftragt.

II. Der Kunde ist verpflichtet, die vom Verkäufer gekaufte Ware abzunehmen. Das gesetzliche Recht zur Leistungsverweigerung bleibt hiervon unberührt. Kommt der Kunde seiner Abnahmeverpflichtung nicht nach, so hat er, wenn er diese Pflichtverletzung zu vertreten hat, dem Verkäufer den hier durch entstehenden zusätzlichen Aufwand (u.a. Arbeitszeit der Mitarbeiter des Verkäufers, Fahrt-, Lager- und Materialaufwand) zu erstatten und den Verkäufer von berechtigten Ansprüchen Dritter freizustellen.

III. Teillieferungen und Teilleistungen durch den Verkäufer sind zulässig.

IV. Beim Verkauf an Unternehmer gilt: Eine Verschiebung des Ausliefertermins auf Wunsch des Kunden ist grundsätzlich nicht möglich. Gewährt der Verkäufer dem Kunden aus Kulanz eine Verschiebung, dann entstehen dem Verkäufer folgende Mehrkosten, die vom Käufer zu tragen sind:

- 1 % des Auftragswertes als einmalige pauschale Bearbeitungsgebühr sowie

- 2 % des Auftragswertes pro Kalenderwoche für Auslagekosten. Der Kunde hat das Recht nachzuweisen, dass kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist. Der Verkäufer behält sich vor, darüber hinaus entstehende Kosten gegen Nachweis zu berechnen, z.B. Montage- und Anfahrtszeiten.

V. Nachträgliche Änderungswünsche seitens des Kunden bis zu 10 Werktage nach dem Datum der Auftragsbestätigung sind für den Verkäufer nur dann bindend, soweit er diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Die durch die Änderung verursachten Kosten trägt der Kunde. Diese betragen grundsätzlich mindestens 1% des Brutto-Auftragswertes. Bei nachträglichen

Änderungswünschen des Kunden ist der Verkäufer von der Einhaltung des ursprünglich vereinbarten Liefertermins bzw. der Lieferfrist befreit.

VI. Terminverschiebungen, die durch den Käufer verursacht werden, führen trotzdem zur Zahlungspflicht zu den in der Auftragsbestätigung vereinbarten Zahlungszeitpunkten oder wenn der Verkäufer lieferbereit ist.

I. Eigentumsvorbehalt

I. Bis zur vollständigen Bezahlung aller gegenwärtigen und künftigen Forderungen des Verkäufers aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) behält sich der Verkäufer das Eigentum an den verkauften Waren vor.

II. Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Käufer hat den Verkäufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt wurde oder soweit Zugriffe Dritter (z.B. Pfändungen) auf die dem Verkäufer gehörenden Waren erfolgen.

III. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, ist der Verkäufer berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten oder/und die Ware aufgrund des Eigentumsvorbehalts herauszuverlangen. Das Herausgabeverlangen beinhaltet nicht zugleich die Erklärung des Rücktritts; der Verkäufer ist vielmehr berechtigt, lediglich die Ware herauszuverlangen und behält sich den Rücktritt vor. Zahlt der Käufer den fälligen Kaufpreis nicht, darf der Verkäufer diese Rechte nur geltend machen, wenn der Verkäufer dem Käufer zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.

IV. Der Käufer ist bis auf Widerruf befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern und/oder zu verarbeiten. In diesem Fall gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen.

V. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung der Waren des Verkäufers entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei der Verkäufer r als Hersteller gilt. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwirbt der Verkäufer Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware.

VI. Die aus dem Weiterverkauf der Ware oder des Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Käufer schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe des etwaigen Miteigentumsanteils des Verkäufers gemäß vorstehendem Absatz zur Sicherheit an den Verkäufer ab. Der Verkäufer nimmt die Abtretung an. Die genannten Pflichten des Käufers gelten auch in Ansehung der abgetretenen Forderungen.

VII. Zur Einziehung der Forderung bleibt der Käufer neben dem Verkäufer ermächtigt. Der Verkäufer verpflichtet sich, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen

Zahlungsverpflichtungen dem Verkäufer gegenüber nachkommt, kein Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt und der Verkäufer den Eigentumsvorbehalt nicht durch Ausübung eines Rechts gem. III. geltend machen. Ist dies aber der Fall, so kann der Verkäufer verlangen, dass der Käufer dem Verkäufer die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Außerdem sind die in diesem Fall berechtigt, die Befugnisse des Käufers zur weiteren Veräußerung und Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu widerrufen.

VIII. Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten die Forderungen des Verkäufers um mehr als 10 %, wird der Verkäufer auf Verlangen des Käufers Sicherheiten nach Wahl des Verkäufers freigeben.

J. Haftungsbeschränkung

I. Soweit sich aus diesen AVB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haftet der Verkäufer bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.

II. Schadenersatzrechtlich haftet der Verkäufer – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir vorbehaltlich eines milderen Haftungsmaßstabs nach gesetzlichen Vorschriften (z.B. für Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten) nur

1. für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

2. für Schäden aus der nicht unerheblichen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung des Verkäufers jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

III. Die sich aus Abs. 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden der Verkäufer nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben. Sie gelten nicht, soweit der Verkäufer einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen hat und für Ansprüche des Käufers nach dem Produkthaftungsgesetz.

IV. Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Käufer nur zurücktreten oder kündigen, wenn der Verkäufer die Pflichtverletzung zu vertreten habt. Ein freies Kündigungsrecht des Käufers (insbesondere gem. §§ 648, 648a BGB) wird ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.

K. Verjährung

Gegenüber Unternehmern gilt folgendes:

I. Abweichend von § 933 ABGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab Ablieferung. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit der Abnahme, ansonsten mit Gefahrübergang.

II. Handelt es sich bei der Ware jedoch um ein Bauwerk oder eine Sache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat (Baustoff) beträgt die Verjährungsfrist 2 Jahre

L. Anwendungsbereich der Produkte des Verkäufers Die Produkte sind für den Einsatz innerhalb der Europäischen Union konzipiert. Für die Konformität der Produkte des Verkäufers mit gesetzlichen oder normativen Bestimmungen in Ländern außerhalb der EU übernimmt der Verkäufer daher keine Haftung. Dies gilt insbesondere für den Import in die USA und Kanada.

M. Rechtswahl

I. Für diese AVB und die Vertragsbeziehung zwischen dem Verkäufer und dem Käufer gilt Österreichisches Recht unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.

II. Gegenüber Verbrauchern gilt die Rechtswahl nur insoweit, als diesen dadurch nicht der Schutz entzogen wird, der diesen durch diejenigen zwingenden Bestimmungen des Landes, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, gewährt wird.

N. Gerichtsstandvereinbarung

I. Ist der Vertragspartner ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird als ausschließlicher Gerichtsstand der Geschäftssitz des Verkäufers 4020 Linz für alle Ansprüche, die sich aus oder aufgrund dieses Vertrages ergeben, vereinbart. Dies gilt auch für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Österreich haben oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nach außerhalb von Österreich verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt einer Klageerhebung nicht bekannt ist.

II. Dies gilt nicht, sofern der Kunde Verbraucher ist und seinen Wohnsitz bzw. seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union hat. In diesem Fall ist Klage vor dem zuständigen Gericht des Wohnsitzmitgliedstaates zu erheben.

O. Rechtevorbehalt An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behält sich der Verkäufer die Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Käufer der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Verkäufers. P . Schutzrechtsverletzungen Der Kunde stellt den Verkäufer von Ansprüchen aufgrund Schutzrechtsverletzungen (z.B. Urheberrechte, Markenrechte, Designrechte, Patente, Gebrauchsmuster, ergänzender wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz u.ä.) frei, wenn die Schutzrechtsverletzungen auf Vorgaben oder Anforderungen des Kunden beruhen.

R. Dokumentation

Der Verkäufer und/oder der von ihm beauftragte Fotograf sind berechtigt, einmalig innerhalb von drei Monaten nach der Abnahme des Werks das Grundstück, auf dem das Werk errichtet wurde, bzw., falls das Werk im Inneren eines auf dem Grundstück gelegenen Gebäudes errichtet wurde, das Gebäude zu betreten, um Fotoaufnahmen des Werks zu fertigen und die Fotografien bzw. Bearbeitungen der Fotografien zu Werbezwecken zu benutzen. Der Verkäufer hat seine Absicht dem Käufer rechtzeitig vor seinem Besuch anzuzeigen. Der Auftraggeber kann der Betretung widersprechen, wenn berechtigte Belange entgegenstehen.

S. Garantie für Spielplatzgeräte Neben der in Abschnitt G. beschriebenen Gewährleistung gewährt der Verkäufer für Spielplatzgeräte unter den nachfolgenden Bedingungen eine Herstellergarantie. Ihre Gewährleistungsrechte bestehen unabhängig von der Herstellergarantie des Verkäufers.

T. Garantiezusage für Spiel- und Sportgeräte

I. Nachstehend genannte Garantiezeiträume beziehen sich auf Spiel- und Sportgeräte, die vom Verkäufer verkauft worden sind und in der gemäßigten Klimazone genutzt werden. Die gemäßigte Klimazone liegt zwischen den jeweiligen Wendekreisen auf 23° 27´ nördliche und südliche Breite und Polarkreisen auf 66,5° N/S. Österreich liegt in der gemäßigten Klimazone. Für Spielgeräte, die in der subtropischen oder tropischen Klimazone genutzt werden, beachten Sie bitte die unten genannte Verkürzung der Garantiezeit. 15 Jahre Garantie auf Standsicherheit gegen Durchrosten von EdelstahlBauelementen* 10 Jahre Garantie auf Standsicherheit gegen Fäulnis und Pilzbefall auf alle Robinienhölzer * 10 Jahre Garantie auf Standsicherheit, gegen Durchrosten von verzinkten und pulverbeschichteten Bauelementen* 10 Jahre Garantie auf Standsicherheit gegen Fäulnis und Pilzbefall auf alle geölten Lärche Brettschichthölzer* 10 Jahre Garantie auf Standsicherheit gegen Fäulnis und Pilzbefall auf alle Nadelhölzer mit Kesseldruckimprägnierung* 10 Jahre Garantie auf High Pressure Laminate Platten für Standsicherheit und gegen Bruch 5 Jahre Garantie auf Standsicherheit gegen Fäulnis und Pilzbefall auf alle unbehandelten Lärche/Douglasie Hölzer* 5 Jahre Garantie gegen Bruch, Funktionsstörungen, bedingt durch Konstruktion, Verarbeitung und Materialauswahl* 2 Jahre Garantie gegen Funktionsstörungen und Bruch auf bewegliche Teile. Elektronik im Boden verbaute Hölzer (KDI, Lärche, Douglasie) *Außerhalb Europas verkürzt sich die gewährte Garantie in den Klimazonen: subtropisch -2 Jahre Zur subtropischen Klimazone gehören die Länder der Sahara, Atacama und der Nahe Osten. tropisch -3 Jahre Zur tropischen Klimazone gehören die Gebiete, die durch die beiden Wendekreise (23° 27´nördliche und südliche Breite) begrenzt werden und in denen die Sonne mindestens einmal im Jahr im Zenit steht. 2 Jahre Garantie auf GFK-Rutschen für Standsicherheit und gegen Bruch

II. Ausnahmen von der Garantiezusage Von der Garantie ausgenommen sind

- Korrosionsbedingte Schäden an Spiel- und Sportanlagen, welche kurzzeitig oder ständig unter dem Einfluss von salz- oder chlorhaltigem Wasser stehen, sowie Schäden an Spiel- und Sportanlagen, welche näher als 1.000m zur Küste verbaut wurden

- Natürliche Holz-/Materialeigenschaften

- Holzschädigungen durch Dürre am Aufstellungsort

- Nutzungsbedingter Verschleiß (z.B. Gelenke, Seile, Lager, Federn, Netze etc.)

- Weidenprodukte

- Vandalismus, mutwillige Zerstörung und Höhere Gewalt

- Spielanlagen, welche in Rindenmulch verbaut wurden

- Spielanlagen, welche durch Nicht-Original-Ersatzteile, Farben oder Lacke verändert wurden

- Schäden, insbesondere Veränderungen des Materials oder Farbe sowie Korrosion, welche durch zu spätes Entfernen der Verpackung oder nicht sachgerechtes Lagern entstanden sind

- Spiel- und Sportanlagen, welche nicht gemäß der Montageanleitung des Verkäufers montiert bzw. nicht entsprechend der Wartungsanleitung des Verkäufers gewartet wurden

- Schaden durch inkorrekte Lagerung

- Rost, verursacht durch Kratzer oder Beschädigungen

- Verblassen von Farben (bspw. bei High Pressure Laminate)

- Alle vom Kunden selbst durchgeführten Modifikationen

III. Fristbeginn Die Frist beginnt mit dem Tag der Lieferung.

IV. Voraussetzungen Voraussetzung für das Wirksamwerden der Garantie ist bestimmungsgemäße Benutzung und entsprechende Pflege im Bedarfsfall die fachgerechte Reparatur unter Verwendung von eibe Original-Ersatzteilen sowie die Wartung durch geschultes Personal unter Beachtung der Herstellervorgaben. Den Nachweis der ordnungsgemäßen Wartung (Vorlage der vollständigen Kontroll- und Wartungsberichte nach den Vorgaben der DIN EN 1176, Teil 7) hat der Käufer zu führen.

V. Die Garantieleistung umfasst kostenneutrale Ersatzteillieferung unter Berücksichtigung der Nutzungsdauer, die Kosten von De-/ Montage trägt der Kunde. Bei berechtigten Garantieansprüchen ist der Verkäufer berechtigt, Nacherfüllung nach seiner Wahl vorzunehmen. Eine Rückabwicklung des Vertrages oder Ansprüche auf Minderung des Preises aufgrund dieses Garantieversprechens sind ausgeschlossen. Die gesetzlichen Ansprüche aufgrund Sachmängelhaftung bleiben hiervon jedoch unberührt.

VI. Geltendmachung der Garantieansprüche Ihre Garantieansprüche machen Sie schriftlich oder in Textform gegenüber der Tel.: +43 732 710148, Fax: +43 732 710148-89, E-Mail: eibe@eibe.at, www.eibe.at, de geltend. Mit der Beschreibung und Dokumentation des konkreten Mangels benötiget der Verkäufer für die Prüfung Ihrer Ansprüche den Kaufbeleg. Für die Wahrung der Frist ist der Eingang des Garantieersuchens innerhalb der Garantiezeit ausreichend.

U. Widerrufsrecht für Verbraucher

Widerrufsrecht für Verbraucher bei Verträgen, die außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossen werden oder bei Fernabsatzgeschäften Verbraucher ist jede natürliche Person Im Sinne des § 1 KSchg.

I. Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (eibe Produktion + Vertrieb GmbH, Leonfeldnerstraße 77, 4040 Linz, Tel.: +43 732 710148, Fax: +43 732 710148-89, E-Mail: eibe@eibe.at, www.eibe.at, mittels einer eindeutigen Erklärung (z.

B. ein mit der Post versandter Brief, E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Die Kosten werden auf höchstens etwa 500 EUR geschätzt. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

Ausnahmen vom Widerrufsrecht Das Widerrufsrecht besteht nicht bei folgenden Verträgen über :

- Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind

- Waren, die nach ihrer Lieferung auf Grund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden,

- Dienstleistungen, bei denen den Unternehmer ausdrücklich zu einem Besuch aufgefordert hat, um Reparaturarbeiten vornehmen zu lassen,

II. Muster-Widerrufs-Formular

Muster-Widerrufsformular (Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück). An eibe Produktion + Vertrieb GmbH Leonfeldnerstraße 77, 4040 Linz Tel.: +43 732 710148, Fax: +43 732 710148-89 E-Mail: eibe@eibe.at, www.eibe.at,

- Hiermit widerrufe(n) ich/ wir (*) den von mir/ uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/ die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

- Bestellt am (*) _____________ / erhalten am (*) ______________

- Name des/ der Verbraucher(s) ______________________________

- Anschrift des/ der Verbraucher(s) ____________________________

- Unterschrift des/ der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier) _______________________

- Datum __________________ (*) Unzutreffendes streichen.