Allgemeine Verkaufsbedingungen Onlineshop


Gültig ab 01.01.2020

A. Parteien
Diese Allgemeine Verkaufsbedingungen (im Folgenden: AVB) regeln die geschäftlichen Beziehungen der
    eibe Produktion + Vertrieb GmbH
    Leonfeldnerstraße 77
    4040 Linz
    Tel.: +43 732 710148
    Fax: +43 732 710148-89
    E-Mail: eibe@eibe.at
    www.eibe.at
Registergericht: Handelsgericht Linz, FN 89623 z
Steuernummer: 196/0052
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer UID: ATU 23296902
Geschäftsführer: Wolfgang Hauhart
nachstehend – Verkäuferin – genannt
und dem Käufer
nachstehend – Käufer – genannt
(soweit in der Folge der Begriff des Käufers verwendet wird, erfasst er Käuferinnen und Käufer gleichermaßen) beim Verkauf und der Planung von Spielgeräten und Sport- & Spielwaren und der Erbringung sonstiger Leistungen.


B. Vertragsgrundlagen
Käufer können entweder:
I. Unternehmer im Sinne des § 1 UGB (Unternehmer ist, wer ein Unternehmen betreibt. Ein Unternehmen ist jede auf Dauer angelegte Organisation selbstständiger wirtschaftlicher Tätigkeit, mag sie auch nicht auf Gewinn gerichtet sein.)
als auch

II. Verbraucher im Sinne des § 1 KSchG (also jemand, für den das Geschäft nicht zum Betrieb seines Unternehmens gehört)
sein.


C. Geltungsbereich
I. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden einen integrierenden Bestandteil unserer sämtlichen Angebote, Verkäufe und Lieferungen. Abweichungen von diesen Bedingungen sind im Einzelfall nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind. Einkaufsbedingungen des Käufers verpflichten uns nur dann, wenn wir deren Geltung schriftlich anerkannt haben. Dieses Anerkenntniserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der AVB des Käufers die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführen.

II. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Käufer (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AVBs. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist eine schriftliche Vereinbarung bzw. unsere schriftliche Bestätigung im Sinne des voranstehenden Absatzes maßgebend.

III. Gegenüber Unternehmern gelten diese AVB auch bezüglich zukünftiger gleichartiger Rechtsgeschäfte bezüglich des Ankaufs oder der Planung von Spielgeräten und Sport- & Spielwaren.


D. Angebot von Waren
Der Verkäufer bietet Spielgeräte und Sport- & Spielwaren als vorkonfektionierte und standardisierte Produkte (Katalogware) oder als Ergebnis einer individuellen Planungsleistung an.


E. Vertragsschluss
I. Kauf
1. Bei Kaufverträgen über vorkonfektionierte und standardisierte Produkte (Katalogware) sowie bei Angeboten über individuelle Produkte gilt:
2. Der Verkäufer bietet Spielgeräte und Sport- & Spielwaren und sonstige Leistungen als vorkonfektionierte und standardisierte Produkte (Katalogware) oder als Ergebnis einer individuellen Planungsleistung an. Der Verkäufer bietet darüber hinaus die Möglichkeit zum Abschluss von Pflege- und Wartungsverträgen für die angebotenen Waren an.  Angebote des Verkäufers stellen eine unverbindliche Einladung an den Käufer dar ein Angebot zum Kauf der Ware zu unterbreiten. Der Käufer gibt gegenüber dem Verkäufer ein Angebot zum Kauf von Waren ab. Mit der Bestellung erklärt der Käufer verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Nach Eingang der Bestellung sind einseitige Änderungen oder Ergänzungen oder eine Stornierung der Bestellung nicht mehr möglich. Das Recht des Verbrauchers zum Widerruf nach den Bestimmungen in Abschnitt U. bleibt unberührt. Der Kaufvertrag kommt zustande, wenn die Auftragsbestätigung durch den Verkäufer dem Käufer zugeht. Wird ein Vertragsangebot von der Verkäuferin nicht innerhalb von  20 Werktagen durch Auftragsbestätigung angenommen, gilt dieses als abgelehnt und der Käufer ist hieran nicht mehr gebunden. Die Angebote der Verkäuferin samt dazugehöriger Unterlagen sind, soweit nichts anderes festgelegt ist, freibleibend und unverbindlich und zwar hinsichtlich aller angegebenen Daten einschließlich der Preise.
3. Die Annahme eines von der Verkäuferin erstellten Angebotes ist nur hinsichtlich der gesamten angebotenen Leistungen möglich.
4. Sämtliche technischen und sonstigen Unterlagen bleiben geistiges Eigentum der Verkäuferin. Jede Verwendung, insbesondere die Weitergabe, Vervielfältigung und Veröffentlichung bedarf der ausdrücklichen Zustimmung der Verkäuferin.

II. Planung
1. Soweit der Käufer die individuelle Planung eines Sport- oder Spielbereichs durch den Verkäufer wünscht, unterbreitet der Verkäufer auf Basis der Angaben des Käufers zum beplanenden Bereich ein individuelles Angebot über Art und Weise und Kosten der Beplanung des Bereiches.
2. Zum Vertragsschluss gilt Abschnitt E.I.(2)
3. Sofern der Verkäufer mit Planungsleistungen gemäß E. II. betraut worden ist, gilt, dass der Zeitraum bis zum Abschluss der Planungsleistungen zwischen den Parteien individuell vereinbart wird und in der Auftragsbestätigung mitgeteilt wird.
4. Die Planung erfolgt auf Grundlage der Pläne und Anforderungen des Käufers. Grundlage der Planungen sind die vom Käufer zu übermittelnden Karten, die die räumlichen und topographischen Verhältnisse des zu beplanenden Bereiches zutreffend wiedergeben. Die Kosten, die darauf beruhen, dass dem Verkäufer fehlerhafte oder falschen Unterlagen als Grundlage der Planungen vom Käufer zur Verfügung gestellt worden sind, trägt der Käufer.
5. Der Verkäufer erstellt ein Angebot für die Bestückung des zu beplanenden Bereichs und liefert dem Käufer eine tabellarische Liste der Spielgeräte oder Sportgeräte nebst Preisen, die in der Planung Berücksichtigung finden.
6. Sofern der Käufer dieser Planung nicht innerhalb einer Frist von 10 Werktagen abZugang der Planung widerspricht, gilt die Planung als abgenommen. In jedem Fall gilt die Planung als abgenommen, wenn der Käufer die angebotenen Spielgeräte oder Sportgeräte gemäß der tabellarischen Liste bestellt.


F. Preise/Bezahlung
I. Alle Preisangaben in den Angeboten des Verkäufers sind Endpreise in Euro (€)und beinhalten etwaigen angefallene Steuern und Abgaben. Die Versand- bzw. Frachtkosten werden im Angebot gesondert ausgewiesen. Die Frachtleistung beinhaltet keine Abtrageleistung und Entladung, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde.

II. Alle Preise, sofern nicht anders ausgewiesen, sind ohne Montage. Bei Montagen trägt der Käufer die Kosten nach unseren Montagebedingungen. Sollte die Montage bei Anlieferung nicht möglich sein, so berechnen wir dem Käufer die dadurch entstehenden zusätzlichen Kosten z.B. zusätzliche Arbeitsstunden des Personals, Anfahrtzeiten und -kosten sowie Reisekosten und Spesen.

III. Der Mindestbestellwert beträgt 30 € (Netto-Warenwert ohne Versand- oder     Frachtkosten).

IV. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, ist der Kaufpreis bei Lieferung fällig. Die Verkäuferin behält sich vor, im Einzelfall Vorauskasse zu verlangen. Sofern Vorauszahlungen vereinbart sind, müssen diese bis spätestens eine Woche nach Auftragsbestätigung ohne Abzug durch den Käufer erbracht worden sein, ansonsten verschiebt sich die Lieferung bzw. Übergabe auf einen durch den Verkäufer neu festzulegenden späteren Zeitpunkt in Abhängigkeit vom tatsächlichen Zahlungseingang. Im Übrigen sind die Rechnungen des Verkäufers innerhalb von 14 Tagen rein netto ohne Abzug zahlbar.

V. Ein Anspruch auf Skonto besteht nur, wenn ein Skontoabzug ausdrücklich vereinbart ist und der Rechnungsbetrag fristgerecht in voller Höhe eingeht sowie der Käufer nicht mit der Begleichung von anderen Forderungen in Verzug ist.

VI. Zur Höhe und Anfall von Verzugszinsen gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten, ebenso die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens.

VII. Treten nach dem Vertragsabschluss in den wirtschaftlichen Verhältnissen des Käufers Umstände ein, bzw. werden uns diese erst dann bekannt, die nach pflichtgemäßem kaufmännischem Ermessen die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, sind wir berechtigt, die Auslieferung der Ware solange zurückzuhalten, bis die Ware vollständig im Voraus bezahlt ist oder uns in angemessener Höhe Sicherheit für den Zahlungsanspruch geleistet wurde.

VIII. Dem Käufer stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Bei Mängeln der Lieferung bleiben die Gegenrechte des Käufers insbesondere gem. I. dieser AVB unberührt.


G. Auslieferung/Übergabe der Waren
I. Die Lieferfrist wird individuell vereinbart bzw. vom Verkäufer bei Annahme der Bestellung angegeben. Sofern dies nicht der Fall ist, beträgt die Lieferfrist mindestens 20 Wochen ab Vertragsschluss bei fristgerechter Zahlung des Kaufpreises.

II. Sofern wir verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können (Nichtverfügbarkeit der Leistung), werden wir den Käufer hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Käufers werden wir unverzüglich erstatten. Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung in diesem Sinne gilt insbesondere die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch unseren Zulieferer, wenn wir ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen haben, weder uns noch unseren Zulieferer ein Verschulden trifft oder wir im Einzelfall zur Beschaffung nicht verpflichtet sind.

III. Der Eintritt unseres Lieferverzugs bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist aber eine Mahnung durch den Käufer erforderlich.

IV. Die Rechte des Käufers gemäß Abschnitt K. dieser AVBs und unsere gesetzlichen Rechte, insbesondere bei einem Ausschluss der Leistungspflicht (z.B. aufgrund Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung und/oder Nacherfüllung), bleiben unberührt.

V. Für den Verkauf an Unternehmer gilt: Unsere Lieferbedingungen sind grundsätzlich ex works (Incoterms 2010: EXW).


H. Gewährleistung
I. Für die Rechte des Käufers bei Mängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage oder mangelhafter Montageanleitung) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der Ware an einen Verbraucher (Regress gem. § 933 b ABGB).

II. Grundlage der Gewährleistung ist vor allem die über die Beschaffenheit der Ware getroffene Vereinbarung. Als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware gelten alle Produktbeschreibungen, die Gegenstand des einzelnen    Vertrages sind oder von uns (insbesondere in Katalogen oder auf unserer Internet-Homepage) öffentlich bekannt gemacht wurden. Geringfügige Abweichungen gegenüber Katalogangaben, welche Qualität und Funktion der Produkte nicht wesentlich beeinträchtigen sowie Holzveränderungen – insbesondere Schwundrisse bei Spielplatzgeräten – sind keine Mängel.

III. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist nach der gesetzlichen Regelung zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt oder nicht (§ 922 ABGB). In Abweichung des § 924 ABGB übernehmen wir für öffentliche Äußerungen des Herstellers oder sonstiger Dritter (z.B. Werbeaussagen) jedoch keine Haftung.

IV. Die Mängelansprüche des Käufers, der Unternehmer ist, setzen voraus, dass er seinen gesetzlichen Mängelrügepflichten (§§ 377 UGB) nachgekommen ist. Zeigt sich bei der Lieferung, der Untersuchung oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. Verpackungsschäden an gelieferter Ware sind sofort bei Lieferung bei der liefernden Spedition anzuzeigen. In jedem Fall sind offensichtliche Mängel innerhalb von 7 Tagen ab Lieferung und bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel innerhalb der gleichen Frist ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Versäumt der Käufer die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen.

V. Ist die gelieferte Sache mangelhaft, haben wir gegenüber dem Käufer, der Unternehmer ist, dass Recht zu wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten. Unser Recht, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt. Der Käufer, der Verbraucher ist, hat das Wahlrecht hinsichtlich der gewünschten Art der Nacherfüllung nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften
(§§ 932 ff ABGB).

VI. Wir sind berechtigt, die geschuldete Verbesserung davon abhängig zu machen, dass der Käufer eine Sicherstellung im Sinne des § 1170 b ABGB erlegt.

VII. Der Käufer hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zur Verfügung zu stellen. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Käufer die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben. Die Nacherfüllung beinhaltet weder den Ausbau der mangelhaften Sache noch den erneuten Einbau, wenn wir ursprünglich nicht zum Einbau verpflichtet waren.

VIII. Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sowie die Kosten des Ein- und Ausbaus der mangelhaften Sache tragen wir, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Die Ein- und Ausbaukosten tragen wir, wenn dem Käufer der Mangel zum Zeitpunkt der Anbringung oder des Einbaus nicht bekannt war. Liegt kein Mangel vor, können wir vom Käufer die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten (insbesondere Prüf- und Transportkosten) ersetzt verlangen, es sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit war für den Käufer nicht erkennbar.

IX. In dringenden Fällen, z.B. bei Gefährdung der Betriebssicherheit oder zur Abwehr unverhältnismäßiger Schäden, hat der Käufer das Recht, den Mangel selbst zu beseitigen und von uns Ersatz der hierzu objektiv erforderlichen Aufwendungen zu verlangen. Von einer derartigen Selbstvornahme sind wir unverzüglich, nach Möglichkeit vorher, zu benachrichtigen. Das Selbstvornahmerecht besteht nicht, wenn wir berechtigt wären, eine entsprechende Nacherfüllung nach den gesetzlichen Vorschriften zu verweigern.

X. Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom Käufer zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein Rücktrittsrecht.

XI. Ansprüche des Käufers auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen auch bei Mängeln nur nach Maßgabe von Abschnitt K. und sind im Übrigen ausgeschlossen.


I. Annahmeverzug, Gefahrenübergang, Verschiebung von Lieferfristen
I. Beim Verkauf an Unternehmer gilt: Wird Ware an einen Käufer versandt, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware auf diesen Käufer über, wenn die Ware das Unternehmen des Verkäufers verlässt. Das gilt auch dann, wenn der Verkäufer Transport oder Versand übernimmt bzw. beauftragt.

II. Der Käufer ist verpflichtet, die vom Verkäufer gekaufte Ware abzunehmen. Das gesetzliche Recht zur Leistungsverweigerung bleiben hiervon unberührt.    Kommt der Käufer seiner Abnahmeverpflichtung nicht nach, so hat er, wenn er diese Pflichtverletzung zu vertreten hat, dem Verkäufer den hierdurch entstehenden zusätzlichen Aufwand (u.a. Arbeitszeit der Mitarbeiter des Verkäufers, Fahrt-, Lager- und Materialaufwand) zu erstatten und den Verkäufer von berechtigten Ansprüchen Dritter freizustellen.

III. Teillieferungen und Teilleistungen durch den Verkäufer sind zulässig.

IV. Eine Verschiebung des Ausliefertermins auf Wunsch des Käufers ist grundsätzlich nicht möglich. Gewährt der Verkäufer dem Käufer aus Kulanz eine Verschiebung, dann entstehen dem Verkäufer folgende Mehrkosten:
    -  1 % des Auftragswertes als einmalige pauschale Bearbeitungsgebühr sowie
    -  2 % des Auftragswertes pro Kalenderwoche für Auslagekosten.
    Der Käufer hat das Recht nachzuweisen, dass kein, oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist. Der Verkäufer behält sich vor, darüber hinaus entstehende Kosten gegen Nachweis zu berechnen z.B. Montage- und Anfahrtszeiten.

V. Nachträgliche Änderungswünsche seitens des Käufers bis zu 10 Tage nach dem Datum der Auftragsbestätigung sind für den Verkäufer nur dann bindend, soweit er diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Die durch die Änderung verursachten Kosten trägt der Käufer. Diese betragen grundsätzlich mindestens 1% des Brutto-Auftragswertes. Bei nachträglichen Änderungswünschen des Käufers ist der Verkäufer von der Einhaltung des Liefertermins bzw. der Lieferfrist befreit.

VI. Terminverschiebungen, die durch den Käufer verursacht werden, führen trotzdem zur Zahlungspflicht zu den in der Auftragsbestätigung vereinbarten Zahlungszeitpunkten oder wenn der Verkäufer lieferbereit ist (bei Zahlung bei Lieferung)


J. Eigentumsvorbehalt

I. Bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) behalten wir uns das Eigentum an den verkauften Waren vor.

II. Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Käufer hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt wurde oder soweit Zugriffe Dritter (z.B. Pfändungen) auf die uns gehörenden Waren erfolgen.

III. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten oder/und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts heraus zu verlangen. Das Herausgabeverlangen beinhaltet nicht zugleich die Erklärung des Rücktritts; wir sind vielmehr berechtigt, lediglich die Ware heraus zu verlangen und uns den Rücktritt vorzubehalten. Zahlt der Käufer den fälligen Kaufpreis nicht, dürfen wir diese Rechte nur geltend machen, wenn wir dem Käufer zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.

IV. Der Käufer ist bis auf Widerruf befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern und/oder zu verarbeiten. In diesem Fall gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen.

V. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Waren entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware.

VI. Die aus dem Weiterverkauf der Ware oder des Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Käufer schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteils gemäß vorstehendem Absatz zur Sicherheit an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Die in Nr. 5 genannten Pflichten des Käufers gelten auch in Ansehung der abgetretenen Forderungen.

VII. Zur Einziehung der Forderung bleibt der Käufer neben uns ermächtigt. Wir verpflichten uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt, kein Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt und wir den Eigentumsvorbehalt nicht durch Ausübung eines Rechts gem. Abs. 3 geltend machen. Ist dies aber der Fall, so können wir verlangen, dass der Käufer uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Außerdem sind wir in diesem Fall berechtigt, die Befugnis des Käufers zur weiteren Veräußerung und Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu widerrufen.

VIII. Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10%, werden wir auf Verlangen des Käufers Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.


K. Haftungsbeschränkung
I. Soweit sich aus diesen AVBs einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.

II. Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir vorbehaltlich eines milderen Haftungsmaßstabs nach gesetzlichen Vorschriften (z.B. für Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten) nur
    a.) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
    b.) für Schäden aus der nicht unerheblichen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

III. Die sich aus Abs. 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden wir nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben. Sie gelten nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben und für Ansprüche des Käufers nach dem Produkthaftungsgesetz.


L. Verjährung
Gegenüber Unternehmern gilt folgendes:
I. Abweichend von § 933 ABGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist gegenüber Unternehmern für Mängel ein Jahr ab Ablieferung. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit der Abnahme, ansonsten mit Gefahrübergang.

II. Handelt es sich bei der Ware jedoch um ein Bauwerk oder eine Sache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat (Baustoff), beträgt die Verjährungsfrist gemäß der gesetzlichen Regelung 2 Jahre ab Ablieferung (§ 933 ABGB).


M. Anwendungsbereich unserer Produkte
Die Produkte sind für den Einsatz innerhalb der Europäischen Union konzipiert. Für die Konformität unserer Produkte mit gesetzlichen oder normativen Bestimmungen in Ländern außerhalb der EU übernehmen wir daher keine Haftung. Dies gilt insbesondere für den Import in die USA und Kanada.


N. Rechtswahl
I. Für diese AVBs und die Vertragsbeziehung zwischen uns und dem Käufer gilt Österreichisches Recht unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.

II. Gegenüber Verbrauchern gilt die Rechtswahl nur insoweit, als diesen dadurch nicht der Schutz entzogen wird, der diesen durch diejenigen zwingenden Bestimmungen des Landes, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, gewährt wird.


O. Gerichtsstandvereinbarung
I. Ist der Vertragspartner ein Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird als ausschließlicher Gerichtsstand unser Geschäftssitz Linz für alle Ansprüche, die sich aus oder aufgrund dieses Vertrages ergeben, vereinbart. Dies gilt auch für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Österreich haben, oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nach außerhalb von Österreich verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt einer Klageerhebung nicht bekannt ist.

II. Dies gilt nicht, sofern der Käufer Konsument ist und seinen Wohnsitz bzw. seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem Mitgliedsaat der Europäischen Union hat. In diesem Fall ist Klage vor dem zuständigen Gericht des Wohnsitzmitgliedstaates zu erheben.


P. Rechtevorbehalt
An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behält sich der Verkäufer die Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Käufer unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.


Q. Schutzrechtsverletzungen

Der Käufer stellt den Verkäufer von Ansprüchen aufgrund Schutzrechtsverletzungen (z.B. Urheberrechte, Markenrechte, Designrechte, Patente, Gebrauchsmuster, ergänzender wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz u.Ä.) frei, wenn die Schutzrechtsverletzungen auf Vorgaben des Käufers beruhen.


R. Garantie für Spielplatzgeräte

I. Nachstehend genannte Garantiezeiträume beziehen sich auf Spielgeräte die vom Verkäufer verkauft worden sind und in der gemäßigten Klimazone genutzt werden. Die gemäßigte Klimazone liegt zwischen den jeweiligen Wendekreisen auf 23° 27" nördliche und südliche Breite und Polarkreisen auf 66,5° N/S. Deutschland liegt in der gemäßigten Klimazone. Für Spielgeräte die in der subtropischen oder tropischen Klimazone genutzt werden, beachten Sie bitte die unten genannte Verkürzung der Garantiezeit.
   - 15 Jahre Garantie auf Standsicherheit, gegen Durchrosten von Edelstahl- Bauelemente*
   - 10 Jahre Garantie auf Standsicherheit, gegen Fäulnis und Pilzbefall auf alle Robinienhölzer und geölten Eukalyptus Brettschichthölzer*
   - 10 Jahre Garantie auf Standsicherheit, gegen Durchrosten von verzinkten und pulverbeschichteten Bauelementen*
   - 10 Jahre Garantie auf Standsicherheit, gegen Fäulnis und Pilzbefall auf alle geölten Lärche Brettschichthölzer*
   - 10 Jahre Garantie auf Standsicherheit, gegen Fäulnis und Pilzbefall auf alle Nadelhölzer mit Kesseldruckimprägnierung*
   - 5 Jahre Garantie auf Standsicherheit, gegen Fäulnis und Pilzbefall auf alle unbehandelte Lärche/Douglasie Hölzer*
   - 5 Jahre Garantie gegen Bruch, Funktionsstörungen, bedingt durch Konstruktion, Verarbeitung und Materialauswahl*
   - 2 Jahre Garantie gegen Funktionsstörungen und Bruch auf bewegliche Teile. Lager, Federn, Netze, Elektronik, Verschleißteile, im Boden verbaute Hölzer (KDI, Lärche, Douglasie)

*Außerhalb Europas verkürzt sich die gewährte Garantie in den Klimazonen:
subtropisch -2 Jahre
Zur subtropischen Klimazone gehören die Länder der Sahara, Atacama und der Nahe Osten.
tropisch -3 Jahre  
Zur tropischen Klimazone gehören die Gebiete, die durch die beiden Wendekreise (23° 27" nördliche und südliche Breite) begrenzt werden und in denen die Sonne mindestens einmal im Jahr im Zenit steht.

II. Ausnahmen von der Garantiezusage
Von der Garantie ausgenommen sind
-    Korrosionsbedingte Schäden an Spielanlagen welche kurzzeitig oder ständig unter dem Einfluss von salz- oder chlorhaltigem Wasser stehen, sowie Schäden an Spielanlagen welche näher als 1.000m zur Küste verbaut wurden
-    Natürliche Holz-/Materialeigenschaften
-    Nutzungsbedingter Verschleiß (z.B. Gelenke, Seile,  etc.)
-    Weidenprodukte
-    Vandalismus, mutwillige Zerstörung und Höhere Gewalt
-    Spielanlagen, welche in Rindenmulch verbaut wurden
-    Spielanlagen, welche durch Nicht-Original-Ersatzteile, Farben oder Lacke verändert wurden
-    Schäden, insbesondere Veränderungen des Materials oder Farbe sowie Korrosion, welche durch zu spätes Entfernen der Verpackung oder nicht sachgerechtes Lagern entstanden sind
-    Spielanlagen welche nicht gemäß unserer Montageanleitung montiert bzw. nicht entsprechend unserer Wartungsanleitung gewartet wurden
-    Schaden durch inkorrekte Lagerung
-    Rost, verursacht durch Kratzer oder Beschädigungen
-    Verblassen von Farben (bspw. bei High Pressure Laminate)   
-    Alle vom Kunden selbst durchgeführten Modifikationen

III. Die Frist beginnt mit dem Tag der Auslieferung.

IV. Voraussetzungen
Voraussetzung für das Wirksamwerden der Garantie ist bestimmungsgemäße Benutzung und entsprechende Pflege, im Bedarfsfall die fachgerechte Reparatur unter Verwendung von eibe Original-Ersatzteilen, sowie die Wartung durch geschultes Personal unter Beachtung der Herstellervorgaben.
Den Nachweis der ordnungsgemäßen Wartung (Vorlage der vollständigen Kontroll- und Wartungsberichte nach den Vorgaben der DIN EN 1176, Teil 7) hat der Käufer zu führen.

V. Garantieleistung
Die Garantieleistung umfasst kostenlose Ersatzteillieferung, die Kosten von De-/ Montage trägt der Käufer. Bei berechtigten Garantieansprüchen ist der Verkäufer berechtigt, Nacherfüllung nach seiner Wahl vorzunehmen. Eine Rückabwicklung des Vertrages oder Ansprüche auf Minderung des Preises aufgrund dieses Garantieversprechens sind ausgeschlossen.
Die gesetzlichen Ansprüche aufgrund Sachmängelhaftung bleiben hiervon jedoch unberührt.


S. Rücktrittsrecht für Verbraucher
Widerrufsrecht für Verbraucher bei Verträgen, die außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossen werden (§ 3 KSchG) oder bei Fernabsatzgeschäften § 1 FAGG). Verbraucher ist jemand, für den das Geschäft nicht zum Betrieb seines Unternehmens gehört (§1 KSchG).


I. Rücktrittsbelehrung
1. Rücktrittsrecht
Der Verbraucher kann von einem Fernabsatzvertrag oder einem außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurücktreten. Die Rücktrittsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.
Um Ihr Rücktrittsrecht auszuüben, müssen Sie mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, von diesem Vertrag zurückzutreten, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster- Rücktrittsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Rücktrittsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Rücktritts vor Ablauf der Rücktrittsfrist absenden.

2. Folgen des Rücktritts
Wenn Sie von diesem Vertrag zurücktreten, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Rücktritt dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Rücktritt von diesem Vertrag unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Die Kosten werden auf höchstens etwa 500 EUR geschätzt. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

3. Ausnahmen vom Rücktrittsrecht
Das Widerrufsrecht besteht nach § 18 Abs. 1 FAGG nicht bei folgenden Verträgen über:
- Waren, die nach Käuferspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind
- Waren, die nach ihrer Lieferung auf Grund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden
- Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware, die in einer versiegelten Packung geliefert werden, sofern deren Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde;
Der Verbraucher hat des weiteren kein Rücktrittsrecht bei Verträgen über dringende Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten, bei denen der Verbraucher den Unternehmer ausdrücklich zu einem Besuch zur Ausführung dieser Arbeiten aufgefordert hat. Erbringt der Unternehmer bei einem solchen Besuch weitere Dienstleistungen, die der Verbraucher nicht ausdrücklich verlangt hat, oder liefert er Waren, die bei der Instandhaltung oder Reparatur nicht unbedingt als Ersatzteile benötigt werden, so steht dem Verbraucher hinsichtlich dieser zusätzlichen Dienstleistungen oder Waren das Rücktrittsrecht zu.

II. Muster-Rücktritts-Formular

(Wenn Sie von diesem Vertrag zurücktreten wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück)

An
eibe Produktion + Vertrieb GmbH
Leonfeldnerstraße 77, 4040 Linz
Tel.: +43 732 710148, Fax: +43 732 710148-89
E-Mail: eibe@eibe.at, www.eibe.at,
Registergericht: Handelsgericht Linz, FN 89623 z,
- Hiermit widerrufe(n) ich/ wir (*) den von mir/ uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/ die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
- Bestellt am (*) _____________ / erhalten am (*) ______________
- Name des/ der Verbraucher(s) _____________________________
- Anschrift des/ der Verbraucher(s) ___________________________
- Unterschrift des/ der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier) _______________________
- Datum __________________
(*) Unzutreffendes streichen.


U. Hinweise zur Streitbelegung
Hinweis gemäß § 36 VSBG:
Wir sind weder bereit noch verpflichtet an einem Streitbeilegungsverfahren teilzunehmen.

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, aufrufbar unter https://ec.europa.eu/odr.